205. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat San Marino am 30. August 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 1/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 124/2016) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Zypern am 21. Oktober 2016 seinen anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemäß Art. 37 Abs. 3 erklärten Vorbehalt1 in Übereinstimmung mit Art. 38 des Strafrechtsübereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren, beginnend ab 1. Juli 2017, erneuert.
Drozda
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