191. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Ghana am 5. September 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 209/2014) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation zufolge hat Dänemark am 26. September 2016 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung1 betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung in Bezug auf Grönland zurückgezogen.
Drozda
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