183. Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
183.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung1 wird genehmigt.
2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 18 Abs. 1 des am 9. September 2006 in Helsinki unterzeichneten Kooperationsabkommens wurde am 13. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist dieses Kooperationsabkommen gemäß seinem Art. 18 Abs. 1 mit 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Das Kooperationsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 288 vom 19.10.2006 S. 31, veröffentlicht.
Anlage 1
Kern
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