163. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Berichtigung der arabischen Sprachfassung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Die arabische Sprachfassung des Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III Nr. 14/2011) wurde in einem Berichtigungsverfahren nach Art. 79 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge durch Notenwechsel zwischen den Vertragsparteien vom 21. April 2016 und 3. Juli 2016 berichtigt.
In der beiliegenden Anlage findet sich die bereits berichtigte arabische Sprachfassung des Protokolls.
Anlage 1
Drozda
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