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BGBl III 141/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

141. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

141. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 107/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2016) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Portugal

22. Juni 2016

Schweden

28. Juni 2016

Niederlande

5. Juli 2016

Drozda

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