132. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 50/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2015) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Italien | 18. Juli 2016 |
Lettland | 23. März 2016 |
Malta | 20. Mai 2016 |
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)