12. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Flugverkehrsdienste
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 22 des Abkommens wurden am 23. Oktober bzw. 15. Dezember 2015 abgegeben, und überdies einvernehmlich festgestellt, dass das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Fluglinien1 vom 2. Oktober 1998, in der Fassung des Notenwechsels vom 18. Oktober bzw. 21. Oktober 2013, mit Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens außer Kraft tritt.
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 22 mit 13. Jänner 2016 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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