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BGBl III 129/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

129. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Drozda

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