126. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 115/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 18/2016) wurde von Italien am 10. Juni 2016 unterzeichnet.
Drozda
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