112. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
Die Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden (BGBl. III Nr. 189/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 39/2016) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: |
Frankreich | 21. April 2016 |
Niederlande | 26. Mai 2016 |
Drozda
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