106. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Hellenischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Griechische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Griechische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Die gegenständliche Vereinbarung ist mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Drozda
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