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BGBl III 106/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Hellenischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

106. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Hellenischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Griechische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Griechische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Die gegenständliche Vereinbarung ist mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Drozda

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