78. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015, in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 241/2014, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs XIV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 13.03.2015 geregelt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 7 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und der Mitteilung der Kommission 2015/C 054/01 vom 13.02.2015, berichtigt durch die Mitteilung der Kommission 2015/C 087/03 vom 13.03.2015, ergibt.
- 3. Die Kundmachung vom 29.09.2014, BGBl. II Nr. 241/2014, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Mitterlehner
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