406. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Zustellformularverordnung geändert wird
Auf Grund des § 27 und des § 35 Abs. 1 des Zustellgesetzes - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 33/2013, wird verordnet:
Die Zustellformularverordnung - ZustFormV, BGBl. Nr. 600/1982, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 399/2013, wird wie folgt geändert:
1. Dem Text des § 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt.
2. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes“ durch die Wortfolge „Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments“ ersetzt.
3. Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes - VoGrG, BGBl. Nr. 396/1976, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 9 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.“
4. § 4 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 406/2015 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.“
5. In der Anlage wird nach der Z 2 die Überschrift „Formulare in deutscher Sprache“ eingefügt; nach den Formularen wird angefügt:
Formulare 1, 7, 8 und 9 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache
[siehe Anlage]
Faymann Mitterlehner Hundstorfer Heinisch-Hosek Kurz Karmasin Schelling Oberhauser Mikl-Leitner Brandstetter Ostermayer Klug Rupprechter Stöger
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