39. Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Braunau geändert wird
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der eine weitere Notarstelle in Braunau errichtet wurde, BGBl. II Nr. 20/2015, wird dahingehend geändert, dass sie wie folgt zu lauten hat:
„Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Braunau errichtet. “
Brandstetter
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