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BGBl II 295/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

295. Verordnung: Lebensversicherung Gewinnplanverordnung - LV-GPV

295. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung des Gewinnplans in der Lebensversicherung (Lebensversicherung Gewinnplanverordnung - LV-GPV)

Auf Grund des § 92 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 - VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2015, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist im Rahmen der versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 ein Gewinnplan zu erstellen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewinnbeteiligung gibt, können mehrere Tarife in einem gemeinsamen Gewinnplan zusammengefasst werden. Etwaige Unterschiede zwischen den Tarifen sind dabei entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern.

Form der Übermittlung

§ 2. Die Gewinnpläne sind der FMA in standardisierter Form auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

Gliederung der Gewinnpläne

§ 3. (1) Jeder Gewinnplan hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit „Gewinnplan“, gefolgt von einer eindeutigen Gewinnplanbezeichnung, überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:

  1. 1. Bezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens,
  2. 2. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars,
  3. 3. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars,
  4. 4. Versicherungsart jener Tarife, für welche der Gewinnplan gültig ist,
  5. 5. Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version des Gewinnplans,
  6. 6. Versionsnummer des Gewinnplans.

(2) Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.

(3) Die Seiten im jeweiligen Teil des Gewinnplans sind mit „Seite x von y“ zu nummerieren, wobei „x“ die aktuelle Seite und „y“ die Gesamtanzahl der Seiten des jeweiligen Gewinnplans bezeichnet.

(4) In dem Gewinnplan sind die im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:

  1. 1. Grundlagen
    1. 1) 1. Einleitung
    2. 1) 2. Änderungen einschließlich deren Begründung
    3. 1) 3. Verbale Beschreibung des Gewinnsystems
    4. 1) 4. Abrechnungsverbände
    5. 1) 5. Tarife
    6. 1) 6. Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise
    7. 1) 7. Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer
    8. 1) 8. Sonstiges
  2. 2. Zeitablauf der Gewinnbeteiligung
    1. 2) 1. Zuteilungszyklus
    2. 2) 2. Gewinnkarenz
    3. 2) 3. Sonstiges
  3. 3. Gewinnsystem
    1. 3) 1. Art des Gewinnsystems
    2. 3) 2. Gewinnverwendung
      1. 3) 2.1. Verbale Beschreibung
      2. 3) 2.2. Bemessungsgrundlage
      3. 3) 2.3. Formeln
      4. 3) 2.4. Schlussgewinne
      5. 3) 2.5. Vorgangsweise der Ermittlung
      6. 3) 2.6. Direktgutschriften
    3. 3) 3. Gewinnbeteiligung bei Indexerhöhungen oder sonstigen Zuzahlungen
    4. 3) 4. Sonstiges
  4. 4. Berechnungen
    1. 4) 1. Rechnungsgrundlagen
    2. 4) 2. Bezeichnungen und Formeln
    3. 4) 3. Zuteilung im Jahr t
    4. 4) 4. Deckungsrückstellung des Gewinnanteils
    5. 4) 5. Sonstige Berechnungen
  5. 5. Gewinnkomponenten
  6. 6. Leistungen
    1. 6) 1. Erleben
      1. 6) 1.1. Verbale Beschreibung
      2. 6) 1.2. Formel
      3. 6) 1.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
    2. 6) 2. Ableben
      1. 6) 2.1. Verbale Beschreibung
      2. 6) 2.2. Formel
      3. 6) 2.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
    3. 6) 3. Rückkauf
      1. 6) 3.1. Verbale Beschreibung
      2. 6) 3.2. Formel
      3. 6) 3.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
    4. 6) 4. Beitragsfreistellung
      1. 6) 4.1. Verbale Beschreibung
      2. 6) 4.2. Formel
    5. 6) 5. Sonstige Leistungen
    6. 6) 5.1. Verbale Beschreibung
    7. 6) 5.2. Formel
  7. 7. Sonstiges

(5) Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.

(6) Für die Darstellung der Formeln ist eine übliche mathematische Darstellungsweise zu wählen. Es ist daher insbesondere nicht zulässig, die Formeln in Form eines Programmcodes darzustellen.

Änderung des Gewinnplans

§ 4. (1) Bei jeder Änderung des Gewinnplans ist eine Änderungsversion des Gewinnplans zu übermitteln. Alle Änderungen gegenüber dem zuletzt eingereichten Gewinnplan sind zu kennzeichnen. Im Posten 1.2. gemäß § 3 Abs. 4 ist anzugeben, dass es sich bei dem vorgelegten Gewinnplan um eine Änderungsversion handelt und wann die Vorgängerversion dieses Gewinnplans eingereicht worden ist. Außerdem ist anzuführen, in welchen Posten gemäß § 3 Abs. 4 es Änderungen gegenüber der letzten Vorlage des entsprechenden Gewinnplans gegeben hat. Die Änderungen sind ausführlich zu begründen. Die Versionsnummer gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 ist gegenüber der letzten Vorlage entsprechend § 5 Abs. 1 Z 3 zu ändern.

(2) Im Rahmen der Vorlage gemäß Abs. 1 ist auch eine vollständig konsolidierte Version (ohne Änderungsmarkierungen) des entsprechenden Gewinnplans vorzulegen.

Inhalte der Gliederungsposten

§ 5. (1) Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 1 sind wie folgt festgelegt:

  1. 1. Versicherungsart (Posten 4.): Hier ist eine der folgenden Kategorien anzugeben:
    1. a) Gemischte Er- und Ablebensversicherung und reine Erlebensversicherung;
    2. b) Reine Ablebensversicherung einschließlich Kreditrestschuldversicherung;
    3. c) Rentenversicherung;
    4. d) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 (PZV);
    5. e) Fondsgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
    6. f) Indexgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
    7. g) Kapitalanlageorientierte Lebensversicherung;
    8. h) Betriebliche Kollektivversicherung;
    9. i) Berufsunfähigkeitsversicherung (inklusive Zusatzleistungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung);
    10. j) Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread-Disease Versicherung);
    11. k) Pflegeversicherung;
    12. l) Sonstige Versicherungsart.

  1. 2. Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version (Posten 5.): Hier ist anzuführen, ab wann der vorgelegte Gewinnplan gültig ist. Insbesondere ist bei einer Änderungsversion gemäß § 4 Abs. 1 jenes Datum anzugeben, ab dem die Änderungen gültig sind.
  2. 3. Versionsnummer des Gewinnplans (Posten 6.): Hier ist die Nummer der aktuellen Version des vorgelegten Gewinnplans anzuführen. Die Versionsnummer ist fortlaufend zu wählen, sodass jede Änderungsversion eines Gewinnplans mit einer höheren Versionsnummer versehen wird.

(2) Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 4 sind wie folgt festgelegt:

  1. 1. Änderungen einschließlich deren Begründung (Posten 1.2.): Hier sind sämtliche Änderungen gegenüber der zuletzt eingereichten Version des Gewinnplans sowie dessen Versionsnummer anzuführen und ausführlich zu begründen.
  2. 2. Abrechnungsverbände (Posten 1.4.): Hier sind alle Abrechnungsverbände inklusive etwaiger weiterer Untergliederungen des Gewinnplans anzuführen. Ein Abrechnungsverband ist ein Teilbestand des gesamten Versicherungsbestandes für gewinnberechtigte Lebensversicherungsverträge, der gebildet wird, um die Gewinnbeteiligung verursachungsgerecht vornehmen zu können, und der Versicherungsverträge zusammenfasst, die nach ihrer Struktur in gleicher Weise zum Gewinn beitragen.
  3. 3. Tarife (Posten 1.5.): Hier sind alle Tarife, für die der entsprechende Gewinnplan gilt, anzuführen. Dabei sind folgende Informationen für jeden Tarif tabellarisch anzugeben:
    1. a) technische Bezeichnung des Tarifs;
    2. b) Versicherungsart;
    3. c) biometrische Grundlagen;
    4. d) garantierter Rechnungszins;
    5. e) Bonuszinssatz;
    6. f) Verkaufsbeginn.

  1. 4. Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise (Posten 1.6.): Hier ist anzuführen, ob und wie sich die Prämienzahlungsweise auf die Gewinnbeteiligung auswirkt.
  2. 5. Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer (Posten 1.7.): Hier ist anzuführen, ob und wie die Gewinnbeteiligung vom Versicherungsbeginn im Kalenderjahr abhängt. Weiters ist detailliert zu erläutern, wie sich unterschiedliche Laufzeiten auf die einzelnen Komponenten der Gewinnbeteiligung auswirken.
  3. 6. Zuteilungszyklus (Posten 2.1.): Hier ist der Zuteilungszyklus detailliert zu erläutern, speziell ist die Länge jeder Phase anzugeben. Insbesondere ist die Bezeichnung der einzelnen Phasen anzuführen. Weiters ist bei jeder Phase anzugeben, ob diese zu einem Bilanz- oder Versicherungsstichtag endet. Zu jeder Phase ist auch die rechtliche und wirtschaftliche Konsequenz anzuführen.
  4. 7. Gewinnkarenz (Posten 2.2.): Hier ist anzuführen, wann es eine erstmalige Erklärung oder Zuweisung der Gewinnbeteiligung gibt. Falls es für unterschiedliche Gewinnanteile unterschiedliche Karenzen gibt, so sind diese anzuführen und zu begründen. Insbesondere ist eine Unterscheidung, die von der Prämienzahlungsweise abhängt, anzuführen.
  5. 8. Art des Gewinnsystems (Posten 3.1.): Hier ist anzuführen, um welche Art des Gewinnsystems es sich handelt, beispielsweise um ein mechanisches oder ein natürliches Gewinnsystem. Das Gewinnsystem ist detailliert zu beschreiben und die Schritte von der Gewinnentstehung bis zur Gewinnverwendung sind festzulegen.
  6. 9. Gewinnverwendung (Posten 3.2.): Hier ist anzuführen, wie die Gewinne verwendet werden, dh. ob es sich um eine verzinsliche Ansammlung, ein Bonussystem, ein fondsgebundenes System, eine Verminderung der Prämien, eine Bonusrente, eine Direktgutschrift, ein Gewinnsystem mit Schlussgewinnen oder um ein sonstiges System handelt. Das jeweilige System ist verbal zu erläutern und es sind die Bemessungsgrundlage sowie die verwendeten mathematischen Formeln anzugeben. Bei der Bonusrente sind insbesondere die Formel für den Bonusteil und für die Rentenhöhe anzugeben und es ist anzuführen, wie sich die einzelnen Rentenkomponenten (Stamm- und Bonusrente) bei einer Erhöhung durch Valorisierung entwickeln. Dies ist durch mathematische Formeln darzustellen und verbal zu erläutern. Weiters ist die Entwicklung der Rente bei Änderung der Verzinsung anzugeben, dh. es ist anzuführen, wie sich die Bonusrente ändert, wenn der Bonuszinssatz geändert wird, insbesondere bei einer Absenkung des Gewinnsatzes unter den Bonuszinssatz. Falls Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Gewinnverwendungen wählen können, ist dies anzuführen.
  7. 10. Rechnungsgrundlagen (Posten 4.1.): Hier sind die für die Berechnung der Gewinnanteile notwendigen Rechnungsgrundlagen, wie beispielsweise Rechnungszins, Bonuszinssatz oder biometrische Grundlagen anzuführen.
  8. 11. Bezeichnungen und Formeln (Posten 4.2.): Hier sind alle Variablen, Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnungen, Kommutationszahlen, Barwerte, Anwartschaften, Gewichtungsfaktoren und sonstige Formeln inklusive Beschreibung und Definition anzugeben, die für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung verwendet werden.
  9. 12. Zuteilung im Jahr t (Posten 4.3.): Hier ist die Formel für die Höhe jenes Gewinnanteils, der im Versicherungsjahr t (zum Bilanz- oder Versicherungsstichtag) dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben wird, anzuführen.
  10. 13. Deckungsrückstellung des Gewinnanteils (Posten 4.4.): Hier ist die Formel der Deckungsrückstellung des Gewinnanteils eines Vertrages zum Bilanzstichtag des Versicherungsjahres t anzuführen.
  11. 14. Gewinnkomponenten (Posten 5.): Hier sind alle Gewinnkomponenten (beispielsweise Zinsgewinnanteil, Kostengewinnanteil, Risikogewinnanteil, Zusatzgewinnanteil, Schlussgewinnanteil, usw.) als eigener Unterabschnitt (beispielsweise 5.1. Zinsgewinnanteil, 5.2. Kostengewinnanteil, usw.) anzuführen. Für jede dieser Gewinnkomponenten sind eine verbale Beschreibung, die Bemessungsgrundlage, die Formeln und die Vorgangsweise der Ermittlung in Form einer weiteren Untergliederung anzuführen. Beim Schlussgewinnanteil ist außerdem anzuführen, ob der Schlussgewinnanteil höher oder niedriger ist als das Zweifache des letzten laufenden Gewinnanteils.
  12. 15. Leistungen (Posten 6.): Hier sind alle Leistungen und Leistungsansprüche, die sich aus dem Gewinnbeteiligungssystem ergeben, anzuführen. Insbesondere ist zu erläutern, welche Leistungen in welchem Umfang garantiert sind bzw. durch negative zukünftige Entwicklungen wieder reduziert werden können.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Gewinnpläne, die vor dem 1. Jänner 2016 eingereicht wurden, sind erst bei Änderungen nach Maßgabe von § 4 neu vorzulegen.

Ettl Kumpfmüller

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