117. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Hufschmied/in-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird verordnet:
Die Hufschmied/in -Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 186/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt; der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 12 entfällt. Der § 13 erhält die Bezeichnung „§ 12.“.
4. Die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 3 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.
Mitterlehner
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