69. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Litauen am 5. März 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz (BGBl. III Nr. 163/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 191/2014) hinterlegt.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)