26. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Aufhebung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 einschließlich seiner Protokolle
Auf Grund von Artikel 34 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 35 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurden
- das Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995, welches mit 25. Dezember 2005 in Kraft getreten ist (vorläufige Anwendung ab 1. November 2000, kundgemacht in BGBl. III Nr. 189/2000; infolge der Aufhebung dieses Übereinkommens wurde das diesem beigefügte Protokoll vom 29. November 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung durch den betreffenden Beschluss mitaufgehoben),
- das Protokoll vom 12. März 1999 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels in das Übereinkommen, welches mit 14. April 2008 in Kraft getreten ist (nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht), und
- das Protokoll vom 8. Mai 2003 gemäß Artikel 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke, welches für Österreich mit 7. Dezember 2009 in Kraft getreten ist (BGBl. III Nr. 131/2009)
mit Wirkung vom 27. Mai 2011 aufgehoben.
Der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 323 vom 10.12.2009 S. 20, veröffentlicht.
Ostermayer
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