192. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 11. November 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (BGBl. Nr. 29/1976) sowie zum Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen vom 22. April 2005 (BGBl. III Nr. 56/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 223/2014) hinterlegt.
Ostermayer
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