185. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
185.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommen in deutscher Sprachfassung1 siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in turkmenischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Faymann
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