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BGBl III 185/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 773 AB 829 S. 98. BR: AB 9468 S. 846.)

185. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

185.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommen in deutscher Sprachfassung11 In der durch Schriftwechsel vom 25. September bzw. 27. Oktober 2015 fehlerbereinigten Fassung. siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in turkmenischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 mit 1. Februar 2016 in Kraft.

Faymann

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