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BGBl III 166/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

166. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

166. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde zum Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 296/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde:

Dänemark

(ohne Färöer-Inseln und Grönland)

4. Februar 2015

Republik Korea

5. November 2015

Ostermayer

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