15.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds1 gemäß seinem Artikel 30.
Wien, am 29. Dezember 2014
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Rücktrittserklärung wurde am 9. Jänner 2015 beim Gemeinsamen Rohstofffonds hinterlegt.
Der Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds wird mit 10. Jänner 2016 wirksam.
Faymann
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