157. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen
157.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Oktober 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Faymann
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