152. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Cabo Verde am 17. September 2015 seine Beitrittsurkunde gemäß Art. 17 des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 316/2013) hinterlegt.
Ostermayer
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