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BGBl III 148/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 442 AB 506 S. 64. BR: AB 9336 S. 840.)

148. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang

148.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommenstext in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Juni 2015 bzw. 1. Juli 2015 abgegeben, und überdies die in der russischen Sprachfassung des gegenständlichen Abkommens enthaltenen Fehler gemäß Art. 79 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge durch Notenwechsel vom 29. Juli 2015 und 7. Oktober 2015 berichtigt.

Das Abkommen in der Fassung der Berichtigung ist gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.

Faymann

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