134. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ecuador am 14. September 2015 den anlässlich der Unterzeichnung erklärten und bei der Ratifikation des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau (BGBl. Nr. 256/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 157/2008) bestätigten Vorbehalt1 zu Artikel I zurückgezogen.
Ostermayer
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