126. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Kasachstan am 29. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 188/2014) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Art. 31 Abs. 1 des Übereinkommens mit 14. Oktober 2015 wirksam werden.
Ostermayer
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