95. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst über den Beitritt der Länder Vorarlberg und Burgenland zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau der ganztägigen Schulformen geändert werden
Mit Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 24. November 2014 bzw. des Amtes der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2014 sind die Länder Vorarlberg und Burgenland der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau der ganztägigen Schulformen geändert werden, BGBl. I Nr. 84/2014, beigetreten.
Gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 ist die Vereinbarung gegenüber Vorarlberg mit 1. Dezember 2014 wirksam geworden und wird gegenüber Burgenland mit 1. Jänner 2015 wirksam.
Ostermayer
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