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BGBl II 35/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Verordnung: Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

35. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2014, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. Mai 2014 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 11. März 2014 bestimmt.

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Faymann Spindelegger Hundstorfer Kurz Stöger Mikl-Leitner Brandstetter Rupprechter Klug Heinisch-Hosek Ostermayer Bures Mitterlehner Karmasin

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