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BGBl II 331/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

331. Verordnung: Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2015

331. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2015

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2013, wird verordnet:

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2015 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 248 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 348 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 370 Euro.

Hundstorfer

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