94. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Notifikationen zum Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (BGBl. III Nr. 40/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 194/2013), gemäß Art. 4 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, abgegeben:
Staaten: | Datum der Abgabe der Notifikation: |
Bangladesch | 26. September 2013 |
Sambia | 25. September 2013 |
Ferner haben die Niederlande1 am 28. April 2014 den Geltungsbereich des Protokolls auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba) ausgedehnt.
Ostermayer
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