80. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Änderungen zum Übereinkommen über den Straßenverkehr
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 29. September 2005 wurden die nachstehend angeführten Änderungen zum Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982 idF BGBl. III Nr. 24/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 61/2014), angenommen von der Arbeitsgruppe für Sicherheit im Straßenverkehr anlässlich der in Genf vom 23. bis 25. September 2003 abgehaltenen 43. Tagung, von den Vertragsparteien des Übereinkommens nach Art. 49 angenommen:
[Änderungen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Änderungen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Änderungen in französischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Änderungen sind gemäß Art. 49 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens mit 28. März 2006 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Ostermayer
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