78. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates haben die Niederlande am 12. Februar 2014 den Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge (BGBl. Nr. 334/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 533/1990) gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Mai 2014 auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba) ausgedehnt.
Ostermayer
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