5. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2013) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Kambodscha | 27. Juni 2013 |
Lesotho | 6. Dezember 2013 |
Litauen | 14. August 2013 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Litauen eine Erklärung betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 31 des Übereinkommens abgegeben.
Ostermayer
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