56. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2013 nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2013 nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln (BGBl. III Nr. 233/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 297/2013) wurde von der Schweiz am 24. Jänner 2014 unterzeichnet.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)