3.
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und ukrainische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten und der Ukraine
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 17 des Abkommens wurde am 13. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Kooperationsabkommen gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Dezember 2013 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)