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BGBl III 230/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

230. Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
(NR: GP XXV RV 133 AB 252 S. 37. BR: AB 9224 S. 832.)

230.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 239/1974. vom 6. Mai 1969 gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 für gekündigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 27. November 2014 beim Generalsekretärs des Europarats hinterlegt; die Kündigung wird gemäß Art. 13 Abs. 3 des Übereinkommens mit 28. Mai 2015 wirksam.

Faymann

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