230.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes1 vom 6. Mai 1969 gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 27. November 2014 beim Generalsekretärs des Europarats hinterlegt; die Kündigung wird gemäß Art. 13 Abs. 3 des Übereinkommens mit 28. Mai 2015 wirksam.
Faymann
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