222.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 10. September bzw. 22. Oktober 2014 (eingelangt am 24. Oktober 2014) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 23. November 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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