218. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in polnischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 12. Mai bzw. 23. Oktober 2014 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Dezember 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommenstext in polnischer Sprache
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)