188. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Mongolei am 3. März 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 80/2013) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Art. 31 Abs. 1 des Übereinkommens mit 14. November 2014 wirksam werden.
Ostermayer
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