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BGBl III 154/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

154. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

154. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT IGO) am 10. Juni 2014 gemäß Art. VII des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 97/2014) erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen anzunehmen.

Ostermayer

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