149. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 2/2014 hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Georgien | 10. Jänner 2014 |
Malta | 1. Juli 2014 |
Polen | 30. April 2014 |
Weiters haben die Niederlande am 31. März 2014 ihre bei Hinterlegung der Annahmeurkunde in Übereinstimmung mit Art. 9 Abs. 2 des Zusatzprotokolls erklärten Vorbehalte1 nach Art. 37 Abs. 1 und 2 des Strafrechtsübereinkommens gemäß Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens für weitere drei Jahre, beginnend ab 1. August 2014, erneuert.
Ostermayer
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