142. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Griechenland am 3. Juni 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge (BGBl. Nr. 334/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2014) hinterlegt und anlässlich dessen die nachstehende zentrale Behörde gemäß Art. 3 des Übereinkommens notifiziert:
„Ministry of Interior, DG of Administrative Support, Directorate of Civic Affairs, Registration & Civil Registry Unit“.
Ostermayer
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