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BGBl III 137/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

137. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2

137. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 54/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 112/2012) wurde von Polen am 6. März 2014 unterzeichnet.

Ostermayer

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