119. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 150/2012) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Burundi1 | 23. Juni 2014 |
Myanmar | 16. April 2013 |
São Tomé und Príncipe | 20. November 2012 |
Weiters haben:
- Honduras2 am 21. August 2012 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär des Übereinkommens eine Erklärung1 abgegeben, und
- Mauritius3 am 24. Mai 2013 seine anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebene Erklärung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Übereinkommens zurückgenommen.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich4 am 24. Februar 2014 den Geltungsbereich des Übereinkommen auf die Britischen Jungferninseln ausgedehnt.
Ostermayer
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