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BGBl I 55/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

55. Kundmachung: Aufhebung des § 67 Abs. 1 erster Satz sowie des § 74 Abs. 1 und 2 des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

55. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 67 Abs. 1 erster Satz sowie des § 74 Abs. 1 und 2 des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 2013, G 76/12-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 4. April 2013, zu Recht erkannt:

„Folgende Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. Nr. 566/1991, werden als verfassungswidrig aufgehoben:

§ 67 Abs. 1 erster Satz in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2002 sowie § 74 Abs. 1 und 2 in der Stammfassung, BGBl. Nr. 566/1991.

Die Aufhebung des § 67 Abs. 1 erster Satz leg.cit. tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“

Faymann

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