205. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des letzten Satzes des § 31a Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2013, G 118/2012-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 14. November 2013, zu Recht erkannt:
- „I. Der letzte Satz des § 31a Abs. 1 des Bundesgesetzes über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen (Eisenbahngesetz 1957 - EisbG),BGBl. Nr. 60/1957idFBGBl. I Nr. 125/2006, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Faymann
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