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BGBl II 454/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

454. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

454. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich dem Bundesminister im Bundeskanzleramt
Dr. Josef OSTERMAYER die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

(1) 1. Koordination in kulturellen Angelegenheiten.

  1. 2. Angelegenheiten der staatlichen Verfassung, insbesondere:

    Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundes­verfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksab­stimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bun­des. Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwal­tungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes. Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte. Verfassungsrechtliche Angelegen­heiten der immerwährenden Neutralität Österreichs. Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministe­riums fallen. Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung. Kundma­chungswesen des Bundes; Rechtsinformationssystem des Bundes. Angelegenheiten der Landesverfassungen. Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.

  1. 3. Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen, insbesondere:

    Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzes­sprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung. Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfah­rens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungs­rechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungs­rechts. Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichts­hof der Europäischen Union und dem Gericht der Europäischen Union.

  1. 4. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements, insbesondere:

    Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation; allgemeine Angelegenhei­ten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereini­gung; allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung; allgemeine Ange­legenheiten des Formularwesens; Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektro­nischen Bürgerinformationssystems.

  1. 5. Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der auto­mationsunterstützten Datenverarbeitung, insbesondere:

    Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichts­punkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwal­tungsreform und des Datenschutzes; Koordination in Angelegenheiten der elektro­nischen Informationsübermittlung; Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes. Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliothe­ken und der Statistik. Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angele­genheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien be­rühren.

  1. 6. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen, insbeson­dere:

    Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrecht­liche Organisationsmaßnahmen. Personalplan des Bundes und Arbeitsplatzbewer­tung. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bedien­steten. Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenhei­ten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenhei­ten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens. Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrech­tes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.

  1. 7. Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medien­rechts.

    Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Daten­schutzes.

  1. 8. Angelegenheiten der Archive, insbesondere:

    Führung des Österreichischen Staatsarchivs; Koordination und Zusammenarbeit mit Bundesmuseen.

  1. 9. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
  2. 10. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
  3. 11. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Ange­legenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbe­handlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesver­fassungsrecht vorbehalten sind.

Fischer

Faymann

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