403. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007 geändert wird
Auf Grund des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres, BGBl. I Nr. 161/2013, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der Pauschalbeträge für die bei Amtshandlungen der Bundesbehörden außerhalb des Amtes von den Beteiligten zu entrichtenden Kommissionsgebühren festgesetzt werden (Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007 - BKommGebV), BGBl. II Nr. 262/2007, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird der Ausdruck „Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51,“ durch den Ausdruck „Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991,“ ersetzt.
2. In § 1 wird der Ausdruck „des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51,“ durch die Abkürzung „AVG“ ersetzt.
3. § 4 Abs. 2 letzter Satz entfällt.
4. In § 4 Abs. 3 wird der Ausdruck „Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 24,“ durch den Ausdruck „„Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 - BVwAbgV, BGBl. Nr. 24/1983,“ ersetzt.
5. Die Überschrift zu § 6 lautet:
„Inkrafttreten“
6. § 6 Abs. 2 lautet:
„(2) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2013 treten in bzw. außer Kraft:
- 1. die Promulgationsklausel, § 1, § 4 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3, die Überschrift zu § 6 und die Anlage in der Fassung der Z 7 mit 1. Jänner 2014;
- 2. die Anlage in der Fassung der Z 8 mit Ablauf des 31. Juli 2014.“
7. Im Tarif in der Anlage werden die vorletzte, mit dem Wort „Sicherheitsdirektion“ beginnende Zeile und die letzte, mit dem Wort „Bundespolizeidirektion“ beginnende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
„Landespolizeidirektion | ||
soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist |
| |
im Übrigen | 10,90“ |
8. In der Anlage entfällt die zweite, mit dem Wort „Bezirksschulrat“ beginnende Zeile.
Faymann Spindelegger Hundstorfer Fekter Heinisch-Hosek Stöger Mikl-Leitner Karl Berlakovich Klug Schmied Bures Mitterlehner Töchterle
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