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BGBl II 353/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

353. Verordnung: Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung - BVK-FBlV

353. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Betrieblichen Vorsorgekassen sowie für die Rechenschaftsberichte der Veranlagungsgemeinschaft (Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung - BVK-FBlV)

Auf Grund des § 40 Abs. 3 des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes - BMSVG, BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 184/2013, wird verordnet:

§ 1. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.

§ 2. Der Rechenschaftsbericht jeder Veranlagungsgemeinschaft ist entsprechend der Gliederung in der Anlage 2 zu erstellen.

§ 3. Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden.

Anlage 1

zu § 40 BMSVG

Formblatt A - Bilanz der Betriebliche Vorsorgekasse

AKTIVA

  1. A. Anlagevermögen 1)
    1. I) Immaterielle Vermögensgegenstände
    2. II) Sachanlagen
    3. III) Finanzanlagen
  2. B. Umlaufvermögen 1)
    1. I) Vorräte
    2. II) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    3. 1) Forderung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG
    4. 2) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
    5. III) Wertpapiere und Anteile
    6. IV) Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken
  3. C. Rechnungsabgrenzungsposten
  4. D. Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft
    1. I) Guthaben auf Euro lautend
    2. II) Guthaben auf ausländische Währungen lautend
    3. III) Darlehen und Kredite auf Euro lautend
    4. IV) Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
    5. V) Forderungswertpapiere auf Euro lautend
    6. VI) Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    7. VII) Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
    8. VIII) Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    9. IX) Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
    10. X) Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
    11. XI) Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
    12. XII) Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
    13. XIII) Forderungen
    14. XIV) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
    15. XV) Sonstige Aktiva

PASSIVA

  1. A. Eigenkapital
    1. I) Grundkapital
    2. II) Kapitalrücklagen 1)
    3. III) Gewinnrücklagen 1)
    4. IV) Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie
    5. V) Rücklage für die Erfüllung der Zinsgarantie
    6. VI) Bilanzgewinn/Bilanzverlust
  2. B. Unversteuerte Rücklagen 1)
  3. C. Rückstellungen
  4. D. Verbindlichkeiten 1)
  5. E. Rechnungsabgrenzungsposten
  6. F. Passiva der Veranlagungsgemeinschaften
    1. I) Abfertigungsanwartschaft
    2. II) Verbindlichkeiten
    3. III) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
    4. IV) Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse

  1. A. Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
    1. I) Veranlagungserträge
    2. II) Garantie
    3. III) Beiträge
    4. IV) Kosten
    5. V) Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
    6. VI) Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
    7. VII) Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
  2. B. Erträge und Aufwendungen der BV-Kasse
    1. 1) Verwaltungskosten
    2. 2) Betriebsaufwendungen
      1. a) Personalaufwand
      2. b) Abschreibungen auf das Anlagevermögen
      3. c) Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen
    3. 3) Finanzerträge
      1. a) Erträge aus Beteiligungen
      2. b) Zinsenerträge und sonstige laufende Erträge aus der Veranlagung der Eigenmittel und der nicht zu Veranlagungsgemeinschaften zugeordneten Fremdmittel
      3. c) Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind
    4. 4) Finanzaufwendungen
      1. a) Aufwendungen aus Beteiligungen
      2. b) Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind
      3. c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
    5. 5) Sonstige Erträge und Aufwendungen
      1. a) Erträge
      2. b) Aufwendungen
    6. 6) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
    7. 7) Außerordentliches Ergebnis
      1. a) außerordentliche Erträge
      2. b) außerordentliche Aufwendungen
    8. 8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
    9. 9) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
    10. 10) Veränderung von Rücklagen
      1. a) Zuweisungen
      2. b) Auflösungen
    11. 11) Gewinn-/Verlustvortrag
    12. 12) Bilanzgewinn/-verlust

____________________

1) Die mit Fußnote “1)" gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im UGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Anlage 2

zu § 40 BMSVG

Formblatt A - Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft

AKTIVA

  1. I. Guthaben auf Euro lautend
  2. II. Guthaben auf ausländische Währungen lautend
  3. III. Darlehen und Kredite auf Euro lautend
    1. 1) Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
    2. 2) Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
    3. 3) Hypothekardarlehen
  4. IV. Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
    1. 1) Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
    2. 2) Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
    3. 3) Hypothekardarlehen
  5. V. Forderungswertpapiere auf Euro lautend
    1. 1) börsenotierte Forderungswertpapiere
    2. 2) nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  6. VI. Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    1. 1) börsenotierte Forderungswertpapiere
    2. 2) nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  7. VII. Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
    1. 1) börsenotierte Wertpapiere
    2. 2) nicht börsenotierte Wertpapiere
  8. VIII. Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    1. 1) börsenotierte Wertpapiere
    2. 2) nicht börsenotierte Wertpapiere
  9. IX. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
  10. X. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
  11. XI. Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
  12. XII. Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
  13. XIII. Forderungen
    1. 1) für ausstehende Beiträge
      1. a) laufende Beiträge
      2. b) Beiträge aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVG
    2. 2) für Zinsen
      1. a) abgegrenzte Zinsen
      2. b) Zinsforderungen aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVG
    3. 3) gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
    4. 4) gegenüber der BV-Kasse AG
    5. 5) Sonstige
  14. XIV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  15. XV. Sonstige Aktiva
    1. 1. Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG
    2. 2. sonstige Aktiva

PASSIVA

  1. I. Abfertigungsanwartschaft (§ 3 Z 3 BMSVG)
    1. 1) mit laufenden Beiträgen
    2. 2) beitragsfreigestellt
  2. II. Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 51 Z 2 BMSVG)
    1. 1) mit laufenden Beiträgen
    2. 2) beitragsfreigestellt
  3. III. Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 63 Z 2 BMSVG)
    1. 1) mit laufenden Beiträgen
    2. 2) beitragsfreigestellt
  4. IV. Verbindlichkeiten
    1. 1) aus dem Ankauf von Vermögenswerten
    2. 2) gegenüber Anwartschaftsberechtigten
    3. 3) gegenüber Arbeitgebern
    4. 4) gegenüber Kreditinstituten
    5. 5) gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
    6. 6) gegenüber der BV-Kasse AG
    7. 7) sonstige
  5. V. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  6. VI. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Veranlagungsgemeinschaft

  1. I. Veranlagungserträge
    1. 1) Zinsenerträge aus Guthaben und Darlehen und Kredite
    2. 2) Zinsenerträge aus der Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
    3. 3) Erträge aus Forderungswertpapieren
    4. 4) Erträge aus Beteiligungspapieren
    5. 5) Erträge aus Investmentfonds und AIF
    6. 6) Erträge aus Immobilienfonds
    7. 7) sonstige laufende Veranlagungserträge
    8. 8) Zinsenaufwendungen
  2. II. Garantie
    1. 1) Erfüllung einer Kapitalgarantie
    2. 2) Erfüllung einer Zinsgarantie
  3. III. Beiträge
    1. 1) laufende Abfertigungsbeiträge gemäß §§ 6 und 7 BMSVG
    2. 2) laufende Beiträge gemäß § 52 BMSVG
    3. 3) laufende Beiträge gemäß § 64 BMSVG
    4. 4) Übertragung einer Abfertigungsanwartschaft aus einer anderen BV-Kasse
    5. 5) Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
  4. IV. Kosten
    1. 1) laufende Verwaltungskosten
    2. 2) Kostenbeitrag für die Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
    3. 3) Verwaltungskosten der Veranlagung
  5. V. Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
    1. 1) Auszahlung als Kapitalbetrag
    2. 2) Übertragung in eine andere BV-Kasse
    3. 3) Überweisung an ein Versicherungsunternehmen
    4. 4) Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds
    5. 5) Überweisung an eine Pensionskasse
  6. VI. Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
  7. VII. Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
    1. 1) Einstellung in die Abfertigungsanwartschaft
    2. 2) Entnahme aus der Abfertigungsanwartschaft

Formblatt C - Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungsgemeinschaft

  1. I. Eckdaten der Veranlagungsgemeinschaft
  2. II. Erläuterungen zur Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt A
  3. III. Erläuterungen zur Ertragsrechnung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt B
  4. IV. Erläuterungen zur Bewertung
    1. 1) Allgemeines
    2. 2) Berücksichtigung erkennbarer Risken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (§ 31 Abs. 2 BMSVG)
  5. V. Erläuterungen zur Führung der Konten
  6. VI. Erläuterungen zur Internen Kontrolle
  7. VII. Anzahl der
    1. 1) Anwartschaftsberechtigten mit Beitragsleistung
    2. 2) beitragsfrei gestellten Anwartschaftsberechtigten
  8. VIII. Bestätigung des Bankprüfers

angepasst. In den Punkten IX. und X. sind Investmentfonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 sowie AIF laut AIFMG umfasst, mit Ausnahme von Immobilienfonds, da diese unter D.XI. und XII. separat auszuweisen sind. In Punkt XV. wird unter „Sonstige Aktiva“ ein eigener Ausweis für „den Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG“ eingeführt.

In Formblatt B wird in Punkt I. der Posten „Erträge aus unbesicherten Forderungswertpapieren“ mangels Anwendungsbereich ersatzlos gestrichen, ein terminologische Anpassung von „Kapitalanlagefonds“ auf „Investmentfonds“ vorgenommen und ein Unterpunkt „Erträge aus Immobilienfonds“ eingefügt, um den Ausweis der Erträge analog zur Gliederung in der Vermögensaufstellung zu ermöglichen.

Ettl Kumpfmüller

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